Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kostenerstattungsanspruch der Katastrophenschutzbehörde nur bei Kenntnis vom Einsatz und bei Übernahme der Einsatzleitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattungsanspruch einer Katastrophenschutzbehörde im Falle der Kenntnis vom Einsatz und Übernahme der Einsatzleitung; Zuständigkeit einer Katastrophenschutzbehörde für die Feststellung des Vorliegens und des Gebietes einer Katastrophe; Feuerwehr als Mitwirkende ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 1 S 1255/06
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …
Auszug aus VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( §§ 677 ff. BGB ) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 , Urteil vom 11.06.1991 - 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 , Urteil vom 09.05.1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ). - BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03
Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des …
Auszug aus VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.03.2003 - 6 B 22.03 -, BWGZ 2004, 86). - BVerwG, 11.06.1991 - 7 C 1.91
Deutsche Bundesbahn - Kein Ersatz von Aufwendungen für Sicherheitsvorkehrungen
Auszug aus VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( §§ 677 ff. BGB ) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 , Urteil vom 11.06.1991 - 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 , Urteil vom 09.05.1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ). - BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59
Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …
Auszug aus VG Sigmaringen, 12.04.2006 - 9 K 1840/04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( §§ 677 ff. BGB ) grundsätzlich auch im öffentlichen Recht Anwendung finden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 , Urteil vom 11.06.1991 - 7 C 1.91 - DVBl 1991, 1156 , Urteil vom 09.05.1960 - BVerwG 1 C 55.59 - BVerwGE 10, 282 ).
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 1 S 2740/08
Kosten eines Feuerwehreinsatzes im Katastrophenfall
Auf die Klage des Beklagten hob das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 12.04.2006 - 9 K 1840/04 - den Bescheid der Klägerin vom 21.10.2002 und den Widerspruchsbescheid des Landratsamts Zollernalbkreis vom 31.08.2004 auf und führte zur Begründung aus, § 33 Abs. 2 Nr. 1 LKatSG komme nicht zur Anwendung.Anders als das Gericht im Verfahren 9 K 1840/04 sei die Kammer der Auffassung, dass § 33 Abs. 2 Nr. 1 LKatSG auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen erfasse, die ohne Kenntnis der Katastrophenschutzbehörde erfolgt seien, sofern sie - wie hier - durch Einsatzkräfte vorgenommen worden seien und - wie bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag - im Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen der Katastrophenschutzbehörde entsprächen.
- VG Sigmaringen, 10.09.2008 - 1 K 184/08
Kosten eines Feuerwehreinsatzes im Katastrophenfall
Auf die Klage des Beklagten (9 K 1840/04) hob das VG Sigmaringen den Bescheid der Klägerin vom 21.10.2002 und den Widerspruchsbescheid des Landratsamts Z. vom 31.08.2004 auf.Der Kammer haben die Behördenakten sowie die Akten aus den Verfahren 9 K 1840/04 und 1 S 1255/06 vorgelegen.
21 Anders als das Gericht im Verfahren 9 K 1840/04 ist die Kammer der Auffassung, dass § 33 Abs. 2 Nr. 1 LKatSG auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen erfasst, die ohne Kenntnis der Katastrophenschutzbehörde erfolgt sind, sofern sie wie hier durch Einsatzkräfte vorgenommen wurden und - wie bei einer Geschäftsführung ohne Auftrag - dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen der Katastrophenschutzbehörde entsprachen (…ähnlich für einen Einsatz der Träger der Katastrophenhilfe wohl auch Vögt/Vogt, Katastrophenschutzgesetz für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 1990, § 33 Rn. 15: Kostentragung bei Eigeninitiative, "wenn die Maßnahmen ... von der Katastrophenschutzbehörde ... bei rechtzeitiger Kenntnis ebenfalls veranlaßt worden wären").
Die Kammer schließt sich insoweit der auch vom Gericht im Verfahren 9 K 1840/04 vertretenen Auslegung an, dass die Feuerwehr als Einrichtung der Gemeinde (§ 1 Abs. 1 Satz 1 FwG) und nicht des Landes nicht der ersten Alternative unterfällt ("gleich- oder nachgeordnete Behörden, Einrichtungen und Stellen des Landes") und auch die zweite Alternative keine Anwendung findet, da sie im Bezirk des Beklagten keine eigenen Zuständigkeiten besitzt.
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2007 - 1 S 1255/06
(Kein) Aufwendungsersatz einer Gemeinde gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12. April 2006 - 9 K 1840/04 - wird zurückgewiesen.Mit Urteil vom 12.4.2006 - 9 K 1840/04 -hat das Verwaltungsgericht dem Antrag des Klägers entsprechend die angegriffenen Bescheide aufgehoben und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 12.4.2006 9 K 1840/04 - zu ändern und die Klage abzuweisen.